Allgemeine Geschäftsbedingungen der KIMI Gerüstbau GmbH

Vertragsgrundlagen

Den von uns angebotenen Leistungen liegt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die VOB Teil B und Teil C (insbesondere DIN 18451 Gerüstarbeiten) in der aktuell gültigen Fassung zugrunde. Es gelten im Übrigen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN EN 12811-1, DIN EN 12812, DIN 4420-1, DIN EN 1004).

Geltung der Preise und Angebotsbedingungen

Angebotene Einzelpreise gelten nur in Verbindung mit dem Gesamtauftrag.

Alle Angebote sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, freibleibend. Falls Ihnen unser Angebot zusagt, senden Sie uns bitte eine unterschriebene Kopie zurück, wodurch der Vertrag zustande kommt.

Ausführungsbedingungen

Wir weisen auf die erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Angaben des Auftraggebers (Abschnitt 0 DIN 18451) bezüglich Baustelle, Bauobjekt und Ausführung hin. Unser Angebot erfolgt auf Basis der uns bekanntgemachten Ausführungsbedingungen, Besonderheiten müssen mitgeteilt werden. Mehrkosten aufgrund unterbliebener auftraggeberseitiger Mitwirkungshandlungen bzw. Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Insbesondere gehen wir grundsätzlich davon aus, dass
· das Baugrundstück aufnahmebereit ist und ebene, verfestigte Aufstandsflächen aufweist
· ausreichend beleuchtet und mit den erforderlichen Beschilderungen versehen ist
· vorhandener Aufwuchs und Bepflanzungen die Gerüsterstellung nicht einschränken
· ein geeigneter Verankerungsgrund für die Gerüstanker vorhanden ist
· ggf. gewünschte besondere Verankerungsarten, v.a. bei Wärmedämmung ab 12 cm Stärke, vom AG angegeben werden
· geeignete Arbeitsflächen und benutzbare Transportwege vorhanden sind
· die Montage, Demontage und Überlassung der Gerüste einheitlich erfolgt
· Baustrom (mind. 220 V) bauseits zur Verfügung gestellt wird
· der AG die in seine Verantwortung fallenden Genehmigungen beibringt.

Ertüchtigungen der Gerüste und/oder Einhausungen aufgrund außergewöhnlicher Witterungseinwirkungen wie starkem Wind oder Schneefall werden nach Aufwand gesondert berechnet.

Pflichten und Rechte während der Gebrauchsüberlassung der Gerüste

Wir weisen darauf hin, dass Sie als Mieter für einen sorgfältigen Umgang mit den Gerüsten/Vertragsgegenständen verantwortlich sind (Obhutspflicht), was den Schutz vor Beschädigung und Abhandenkommen von Gerüstteilen/Vertragsgegenständen während der Gebrauchsüberlassung beinhaltet.
Insbesondere bei der Gerüsterstellung an Fassaden und Wohngebäuden besteht erhöhte Diebstahlsgefahr. Bitte achten Sie bei der Anmietung auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen und verständigen Sie ggf. Ihre Versiche-rung. Für Schäden während der Gebrauchsüberlassung aufgrund von Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.
Der Mieter hat Gerüste und andere Mietgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen bzw. zu verhindern, was zu einer vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht mehr gedeckten Veränderung oder Verschlechterung der Gerüste/Mietgegenstände führen kann – das umfasst insbesondere den unbefugten Um- und Abbau von Gerüsten. Gerüste und andere Mietgegenstände sind in vertragsgemäßem Zustand (frei von Verschmutzungen und Abfall) zurückzugeben. Die Reinigung wird ansonsten gesondert in Rechnung gestellt.

Anstelle der in § 548 Abs. 1 und Abs. 2 BGB geregelten Verjährungsfristen von Ersatzansprüchen des Auftraggebers und Auftragnehmers gilt die BGB-Regelverjährung von 3 Jahren.

Unsere Haftung beschränkt sich – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

Während der Gebrauchsüberlassung sind wir berechtigt, Gerüste unentgeltlich zur Eigenwerbung zu nutzen. Reklameschilder des Auftraggebers oder Dritter an den Gerüsten dürfen nur mit unserer besonderen Zustimmung angebracht werden; für daraus resultierende Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Anspruch auf Abschlagszahlungen besteht nach folgender Maßgabe:
· 70 % der Montagepositionen nach Ausführung der Montage (Aufbau)
· die restlichen 30 % der Montagepositionen nach Ablauf der vereinbarten Grundeinsatzzeit bzw. des ersten Mietintervalls, wenn keine Grundeinsatzzeit vereinbart wurde
· Vergütung der Gebrauchsüberlassung (Miete) nach Aufbau und Beginn des ersten Mietintervalls. Danach fortlaufend zu Beginn des jeweiligen folgenden Überlassungsintervalls

Eine Freimeldung der Gerüste vor Ausschöpfung des jeweils angebrochenen Überlassungsintervalls berechtigt nicht zur Kürzung der Vergütung.

Genutzte Ankerlöcher werden nach Abbau der Gerüste mit gewerbeüblichen Nylonkappen abgedeckt. Das fachgerechte Verschließen von Aussparungen und Ankerlöchern, etwa durch Verputzen oder Streichen, wird nicht von uns vorgenommen und sollte durch einen hierauf eingerichteten Fachbetrieb ausgeführt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von Gerüsten ab einer Aufstiegshöhe von 5 Metern oder bei Arbeiten an Einfamilienhäusern gem. TRBS 2121-1 Zugänge durch Treppentürme, Aufzüge oder Transportbühnen durch den Gerüstnutzer sicherzustellen sind. Bitte achten Sie in diesem Fall auf gesonderte Beauftragung dieser Leistungen.

Zahlungsfristen: 10 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungserhalt 2 % Skonto. Diese Regelung gilt nicht für reine Mietrechnungen, diese sind immer sofort mit Rechnungszugang und ohne Skonto fällig.

Im Falle des Zahlungsverzuges behalten wir uns nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Frist das Recht vor, dass Gerüst/den Mietgegenstand zu sperren und den Besitz des Auftraggebers so einzuschränken bzw. die Nutzung bis auf Weiteres zu unterbinden und/oder den Vertrag zu kündigen.

Für die auch in Zusatzaufträgen zu diesem Vertrag vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen steht uns das Recht auf Forderung einer Bauhandwerkersicherung nach Maßgabe des § 650 f BGB zu.

Gerichtsstandsvereinbarung

Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehenden Streitigkeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts an unserem Betriebssitz vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unserem Angebot liegt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die VOB Teil B und Teil C (insbesondere DIN 18451 Gerüstarbeiten) in der aktuell gültigen Fassung zugrunde. Sie finden den Text der VOB/B und DIN 18451 als Kopie anbei (die Textauszüge dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis verwendet werden).
Es gelten im Übrigen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN EN 12811-1, DIN EN 12812, DIN 4420-1, DIN EN 1004).

Wir weisen auf die erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Angaben des Auftraggebers (Abschnitt 0 DIN 18451) bezüglich Baustelle, Bauobjekt und Ausführung hin. Unser Angebot erfolgt auf Basis der uns bekanntgemachten Ausführungsbedingungen, Besonderheiten müssen mitgeteilt werden. Mehrkosten aufgrund unterbliebener auftraggeberseitiger Mitwirkungshandlungen bzw. Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Insbesondere gehen wir grundsätzlich davon aus, dass
· das Baugrundstück aufnahmebereit ist und ebene, verfestigte Aufstandsflächen aufweist
· ausreichend beleuchtet und mit den erforderlichen Beschilderungen versehen ist
· vorhandener Aufwuchs und Bepflanzungen die Gerüsterstellung nicht einschränken
· ein geeigneter Verankerungsgrund für die Gerüstanker vorhanden ist
· ggf. gewünschte besondere Verankerungsarten, v.a. bei Wärmedämmung ab 12 cm Stärke, vom AG angegeben werden
· geeignete Arbeitsflächen und benutzbare Transportwege vorhanden sind
· die Montage, Demontage und Überlassung der Gerüste einheitlich erfolgt
· Baustrom (mind. 220 V) bauseits zur Verfügung gestellt wird
· der AG die in seine Verantwortung fallenden Genehmigungen beibringt.

Ertüchtigungen der Gerüste und/oder Einhausungen aufgrund außergewöhnlicher Witterungseinwirkungen wie starkem Wind oder Schneefall werden nach Aufwand gesondert berechnet.

Sollten aufgrund einer unterlassenen Mitwirkungshandlung Wartezeiten für unsere Monteure entstehen, in denen sie an der Erbringung ihrer Leistungen gehindert sind, berechnen wir diese mit 80,- Euro je angefangene halbe Stunde pro Monteur.

Wir weisen darauf hin, dass Sie als Mieter für einen sorgfältigen Umgang mit den Gerüsten/Vertragsgegenständen verantwortlich sind (Obhutspflicht), was den Schutz vor Beschädigung und Abhandenkommen von Gerüstteilen/Vertragsgegenständen während der Gebrauchsüberlassung beinhaltet.
Insbesondere bei der Gerüsterstellung an Fassaden und Wohngebäuden besteht erhöhte Diebstahlsgefahr. Bitte achten Sie bei der Anmietung auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen und verständigen Sie ggf. Ihre Versiche-rung. Für Schäden während der Gebrauchsüberlassung aufgrund von Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.
Der Mieter hat Gerüste und andere Mietgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen bzw. zu verhindern, was zu einer vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht mehr gedeckten Veränderung oder Verschlechterung der Gerüste/Mietgegenstände führen kann – das umfasst insbesondere den unbefugten Um- und Abbau von Gerüsten. Gerüste und andere Mietgegenstände sind in vertragsgemäßem Zustand (frei von Verschmutzungen und Abfall) zurückzugeben. Die Reinigung wird ansonsten gesondert in Rechnung gestellt.

Anstelle der in § 548 Abs. 1 und Abs. 2 BGB geregelten Verjährungsfristen von Ersatzansprüchen des Auftraggebers und Auftragnehmers gilt die BGB-Regelverjährung von 3 Jahren.

Unsere Haftung beschränkt sich – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

Während der Gebrauchsüberlassung sind wir berechtigt, Gerüste unentgeltlich zur Eigenwerbung zu nutzen. Reklameschilder des Auftraggebers oder Dritter an den Gerüsten dürfen nur mit unserer Zustimmung angebracht werden; für daraus resultierende Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Anspruch auf Abschlagszahlungen besteht nach folgender Maßgabe:
· 70 % der Montagepositionen nach Ausführung der Montage (Aufbau)
· die restlichen 30 % der Montagepositionen nach Ablauf der vereinbarten Grundeinsatzzeit bzw. des ersten Mietintervalls, wenn keine Grundeinsatzzeit vereinbart wurde
· Vergütung der Gebrauchsüberlassung (Miete) nach Aufbau und Beginn des ersten Mietintervalls. Danach fortlaufend zu Beginn des jeweiligen folgenden Überlassungsintervalls

Eine Freimeldung der Gerüste vor Ausschöpfung des jeweils angebrochenen Überlassungsintervalls berechtigt nicht zur Kürzung der Vergütung.

Genutzte Ankerlöcher werden nach Abbau der Gerüste mit gewerbeüblichen Nylonkappen abgedeckt. Das fachgerechte Verschließen von Aussparungen und Ankerlöchern, etwa durch Verputzen oder Streichen, wird nicht von uns vorgenommen und sollte durch einen hierauf eingerichteten Fachbetrieb ausgeführt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von Gerüsten ab einer Aufstiegshöhe von 5 Metern oder bei Arbeiten an Einfamilienhäusern gem. TRBS 2121-1 Zugänge durch Treppentürme, Aufzüge oder Transportbühnen durch den Gerüstnutzer sicherzustellen sind. Bitte achten Sie in diesem Fall auf gesonderte Beauftragung dieser Leistungen.

Zahlungsfristen: 10 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungserhalt 2 % Skonto. Diese Regelung gilt nicht für reine Mietrechnungen, diese sind immer sofort mit Rechnungszugang und ohne Skonto fällig.

Im Falle des Zahlungsverzuges behalten wir uns nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Frist das Recht vor, dass Gerüst/den Mietgegenstand zu sperren und den Besitz des Auftraggebers so einzuschränken bzw. die Nutzung bis auf Weiteres zu unterbinden und/oder den Vertrag zu kündigen.

Für die auch in Zusatzaufträgen zu diesem Vertrag vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen steht uns das Recht auf Forderung einer Bauhandwerkersicherung nach Maßgabe des § 650 f BGB zu.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, etc.) zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Ihre Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte jederzeit an uns über die E-Mailadresse [email protected].

Bitte beachten Sie zusätzlich das beiliegende Widerrufsformular.

Wir beteiligen uns nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihren Auftrag!

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Ihnen als Verbraucher steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, die

KIMI Gerüstbau GmbH
Franz-Kruckenberg-Straße 9
25436 Uetersen
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Der Betrag entspricht dem Anteil der zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zur vertraglich vorgesehenen Gesamtleistung.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Sie werden weiter ausdrücklich darüber informiert, dass das Widerrufsrecht bei dem hier vorliegenden Werkvertrag (Dienstleistungsvertrag i.S.v. Art. 2 Nr. 6 EU-Verbraucherrechte-RL) vorzeitig erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben, gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Hiermit erkläre ich, dass ich die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular erhalten habe.

In vollständiger Kenntnis der obigen Ausführungen und meines Widerrufsrechts bin ich damit einverstanden, dass die Fa. KIMI Gerüstbau GmbH ihre Tätigkeit unmittelbar nach Vertragsschluss und noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist aufnimmt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.

Ort, Datum

Unterschrift des Auftraggebers/Verbrauchers

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An (Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Unternehmers): KIMI Gerüstbau GmbH, Franz-Kruckenberg-Straße 9, 25436 Uetersen, E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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Bestellt am ……………………….…………………

Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum, ………………………………………

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(*) Unzutreffendes streichen